Stornopool steht doch nicht zum Verkauf
Obwohl bei der Domainbörse Sedo als Verkaufsobjekt eingetragen, steht Stornopool entgegen der letzten Meldung hier doch nicht zum Verkauf. Stornopool-Inhaber Volker Bornhauser hat sich telefonisch in die Diskussion eingeschalten. Er möchte nicht selbst posten, daher fass’ ich das Gespräch hier einfach kurz zusammen:
Demnach stand Stornopool nie wirklich zum Verkauf. Vielmehr läuft da eine “juristische Geschichte”, auf die er wegen des laufenden Verfahrens nicht weiter eingehen will. Bornhauser möchte seine Stornopool-Idee vielmehr weiter ausbauen und langsam weiter wachsen.
Auch die bei Sedo erfassten Zugriffszahlen stimmen lt. Volker Bornhauser nicht, man habe täglich rund 1.000-1.200 Besucher, also rund das doppelte der Sedo-Zahlen. Im Schnitt befinden sich 40-50 Storno-Reisen auf der Plattform, 20-25% davon werden tatsächlich vermittelt.
Zu einer möglichen Schnittstelle aus der Toma-Maske meinte Bornhauser, dass die Veranstalter keinerlei Interesse an einer Umbuchung der Stornoreisen hätten und insofern eine solche Schnittstelle nicht dulden würden. Eine eigene Schnittstelle z.B. für Reisebürokooperationen könne er derzeit technisch nicht umsetzen.
Ebenso kritisierte er die Reisebüros, die oft kein Interesse an einer Weitervermittlung der Stornoreise bei Stornopool hätten. Ich muß Martin aber Recht geben, sonderlich bekannt dürfte Stornopool bei den Reisebüros nicht sein, was ja auch nicht weiter verwundert: Schließlich habe man seit dem Start im August 2005 noch keine Cent in Werbung investiert, so Bornhauser.
Am 24. April 2007 um 10:06 Uhr
Volker Bornhauser fühlt sich offenbar falsch wiedergegeben und hat daher folgende E-Mail an mich verfasst. Mir ist zwar rätselhaft, warum jemand lieber in langen Telefonaten einem einzigen Menschen seine Meinung mitteilt als das hier der Öffentlichkeit darzustellen und letzendlich damit ja auch Werbung für sein Unternehmen zu betreiben, aber ich muß ja nicht alles verstehen.
Hier also die geforderte “Richtigstellung”. “Geändert” oder gar “entfernt” wird übrigens schon aus Prinzip nix.
Am 12. Mai 2007 um 20:03 Uhr
Mein Mittleid haben sie ja, die \”Experten\” von Stonopool.
Die Idee und das Angebot bzw. die Preise sind klasse, aber wie kann man wirklich in jedes Marketing-Fettnäpfchen treten das man findet?
…Domainverkauf bei Sedo, oder lieber doch nicht!?… \”juristische Geschichte\”??…usw. Naja, besser schlechte Presse als gar keine Presse, oder wie? Vielleicht wäre es besser mal ein paar Cent in jemanden zu investieren der sich mit Internetmarketing auskennt, als an Werbung zu denken.
Sei´s drum werde wenn der nächste Urlaub ansteht trotzdem dort mal schauen was sie im Angebot haben.
Und wenn ichs richitig sehe unterstützt Du sie ja momentan auch mit einem schönen themenrelevanten 5er von deinem Blog aus. Der ist gut und gerne paar hundert Euro wert im Jahr. Da würd ich mal nach einem gratis Urlaub fragen! ;)
Am 12. Mai 2007 um 20:05 Uhr
Mein Mittleid haben sie ja, die “Experten” von Stonopool.
Die Idee und das Angebot bzw. die Preise sind klasse, aber wie kann man wirklich in jedes Marketing-Fettnäpfchen treten das man findet?
…Domainverkauf bei Sedo, oder lieber doch nicht!?… “juristische Geschichte”??…usw. Naja, besser schlechte Presse als gar keine Presse, oder wie? Vielleicht wäre es besser mal ein paar Cent in jemanden zu investieren der sich mit Internetmarketing auskennt, als an Werbung zu denken.
Sei´s drum werde wenn der nächste Urlaub ansteht trotzdem dort mal schauen was sie im Angebot haben.
Und wenn ichs richitig sehe unterstützt Du sie ja momentan auch mit einem schönen themenrelevanten 5er von deinem Blog aus. Der ist gut und gerne paar hundert Euro wert im Jahr. Da würd ich mal nach einem gratis Urlaub fragen! ;)
Am 18. Mai 2007 um 15:50 Uhr
mir ist die rechtliche lage einfach zu unsicher, da durch die “namensänderungâ€? nicht etwa ein neuer vetrag zustande kommt, sondern der ursprüngliche reiseanmelder weiterhin zumindest mithaftet.
ist bei dem (dann) reisenden also nichts zu holen, haftet der erstanmelder.
tut mir leid, aber m.e. gibt es hier zu grosse risiken bzw. rechtslücken und im schlimmsten fall müsste ich als reisebüro vielleicht sogar noch haften, wenn ich meinen kunden zu stornopool rate und dieser dadurch einen schaden erleidet.
*Hinweis: § 651b BGB (s. Ziff. 2 Abs. 1 AGB) lautet:
§ 651b BGB Vertragsübertragung :
2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Am 27. Mai 2007 um 10:52 Uhr
Ja, in solchen Sachen ist das Gesetz leider noch sehr dünn bekleidet. Aber es kann nicht mehr lange dauern bis sich daran was ändert, da ist glaub ich auch schon was am Laufen.
Beste Grüße Michi
Am 3. Februar 2008 um 13:51 Uhr
Meine Frage, wer weiß nun weiter ist, nun verkauft oder nicht? bzw. wer weiß denn ob verkauft bzw. an wer? macht einer weiter,denn ich finde das sehr interessant.
mit freundlichen Güßen
Günther Hagemann